angelas wichtige mitteilung!

969 views · Published 19 January 2010 · 1:41 · Indexed 24 October 2026

Channel: hodo hogendorn · 2010 · News & Politics

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zu unserem glück haben wir eine bundeskanzlerin, die sich verpflichtet fühlt, dem deutschen volke zu dienen, seinen nutzen zu mehren und schaden von ihm zu halten.
diese mitteilung wurde mir von einem konspirativen kreis um merkel zugeschoben.
sie ist nicht als witz zu verstehen!

Die Mitwirkung Deutschlands an der Währungsunion ist im Maastricht-Vertrag vorgesehen sowie mit Art. 23 und Art. 88 S. 2 GG grundsätzlich gestattet (vgl. BVerfGE 89, 155 (199ff.)). Für den Vollzug dieser rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Entscheidung über die Teilnehmerstaaten an der Währungsunion, zeichnet der Maastricht-Vertrag den Maßstab und das Verfahren zum Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion vor. Er eröffnet dabei wirtschaftliche und politische Einschätzungs- und Prognoseräume. Dies nimmt die Bundesregierung und das Parlament für die Sicherung des Geldeigentums in Verantwortung. Der Geldeigentümer gewinnt jedoch nicht das Recht, diese parlamentarisch mitzuverantwortende Entscheidung in dem Verfahren der Verfassungsbeschwerde inhaltlich überprüfen zu lassen.

Die Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat tragen mit ihrem Auftrag, die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft mitzugestalten und damit den Anforderungen des Art. 88 S. 2 GG zu genügen, auch zur objektivrechtlichen Sicherung des Geldeigentums und insoweit zur Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG bei.

Klartext: die Enteignung ist nicht rechtkonform!

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